
CDU & FDP legen Finger bei Einzäunung der städtischen Regenrückhaltebecken in die Wunde
Die Stadt Georgsmarienhütte betreibt Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet. Mit den aktuellen Aussagen der Verwaltung zu den städtischen Verkehrssicherungspflichten, insbesondere deren Erfüllung, geben wir uns nicht zufrieden.
Die Herausforderung:
Aufgrund der Anziehungskraft, die Wasserflächen auf Kinder und Jugendliche ausüben, ist jedes Regenwasserbauwerk entsprechend seinem Gefahrenpotential mit Hilfe der GGV Kommunalversicherung VVaG zu bewerten. Um jeweils eine maßvolle Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten zu garantieren, ist für jedes im Betrieb befindliche Hochwasser-/Regenrückhaltebecken ein Prüfkatalog zur Anwendung zu bringen. Es ist Aufgabe des Rates, darauf zu achten, ob die Kommune einer Notwendigkeit nachgeht oder übervorsichtig den Handlungsspielraum einer Norm ausnutzt.
Daher:
Daher fordern wir, dass ein fachkundiger Gutachter einen solchen Prüfkatalog aufstellt. Die CDU/FDP-Gruppe hat beantragt, dass sich der Fachausschuss IV der Stadt Georgsmarienhütte dem Thema in seiner kommenden Sitzung am 05.05. eingehend widmet!
Antrag zum nächsten Fachausschuss IV der Stadt Georgsmarienhütte
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Dagmar,
die CDU/FDP – Gruppe im Rat der Stadt Georgsmarienhütte stellt folgenden Antrag:
Einstellung des Tagesordnungspunktes „Verkehrssicherungspflichten an Hochwasser-/Regenrückhaltebecken (HRB/RRB) in der Stadt Georgsmarienhütte“ in der kommenden Fachausschuss IV Sitzung!
Die CDU/FDP-Gruppe im Rat der Stadt Georgsmarienhütte beantragt, dass sich der Fachausschuss IV der Stadt Georgsmarienhütte in seiner nächsten Sitzung, des Themas „Verkehrssicherungspflichten an
Hochwasser-/Regenrückhaltebecken (HRB/RRB) in der Stadt Georgsmarienhütte“ annimmt, um gemeinsam einen Beschlussvorschlag herbeizuführen.
Begründung:
Die Stadt Georgsmarienhütte betreibt Entwässerungsanlagen in Georgsmarienhütte. Dabei handelt es sich um Anlagen zur Rückhaltung (Hochwasser- Regenrückhalte- bzw. Regenüberlaufbecken) sowie um solche zur gedrosselten Einleitung von Regenwasser bzw. Mischwasser in öffentliche Gewässer.
Hochwasser- & Regenrückhaltebecken sind abwassertechnische Anlagen im Sinne der DGUV-Vorschrift 22 „Abwassertechnische Anlagen“.
Aufgrund der Anziehungskraft von Wasserflächen auf Kinder und Jugendliche ist jedes Regenbauwerk entsprechend seinem Gefahrenpotential mit Hilfe der GGV-Kommunalversicherung VVaG zu bewerten.
Das Ziel ist die Vermeidung von Personen- und Sachschäden und der Ausschluss von Haftungsrisiken für das Betriebspersonal und die Organe der Stadt Georgsmarienhütte.
Insgesamt stehen 46 Hochwasser-Regenrückhaltebecken in der Unterhaltungspflicht der Stadt Georgsmarienhütte. Eindeutige rechtliche Vorgaben, wie die Verkehrssicherungspflicht auszugestalten ist (z. B. ab welcher Wassertiefe und bei welchem Böschungswinkel generell eine Einzäunung vorzunehmen ist), gibt es nicht. Seitens der GGV-Kommunalversicherung VVaG wird daher empfohlen, über einen Gutachter mit entsprechender Fach- und Sachkunde einen Prüfkatalog für die jeweiligen „Abwassertechnische Anlagen“ zu erstellen.
Um jeweils eine in Maßen ausreichende Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, ist für jedes im Betrieb befindliche Hochwasser-/Regenrückhaltebecken der Stadt Georgsmarienhütte ein Prüfkatalog zur Verkehrssicherungspflicht anzuwenden.
Unter den Standardbewertungspunkten finden auch folgende Punkte im Prüfkatalog Berücksichtigung:
– Befindet sich in unmittelbarer Nähe des HRB/RRB ein Kindergarten, eine Grundschule oder ein Spielplatz?
– Liegen die Becken an einem Schul-, Geh- oder Wanderweg?
– Wie hoch ist die zu erwartende Frequentierung?
– Befinden sich die Becken in einem Wohngebiet?
– Welche bauliche Ausgestaltung ist gegeben?
– Wie sind die Böschungen angelegt?
– Welche Böschungswinkel sind vorhanden?
– Ist der direkte Ablauf des Beckens bereits verkehrssicherheitstechnisch gesichert?
– Führt eine Zufahrt ins HRB/RRB?
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Prüfkatalog für die RRB/HRB zu erstellen. Mittels dieses Prüfkataloges werden die geplanten Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den HRB/RRB dargestellt.
Die daraus entstandenen Maßnahmen werden in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Bis zu dieser Vorstellung, werden die bereits angestoßenen Aufträge gestoppt, um unnötige finanzielle Belastungen für die Stadt Georgsmarienhütte zu vermeiden.
Ziel muss es sein, ein gesundes Maß zu finden, in welchem Umfang eine Verkehrssicherungspflicht ausreichend gegeben ist.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Fachausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Wallenhorst
Stephan Sprekelmeyer
Fabio Lietzke