Bäumer: ca. 1,6 Millionen Euro aus dem Digitalpakt für Georgsmarienhütte – Schulträger können ab sofort Mittel beantragen

20. August 2019

Georgsmarienhütte. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Bäumer mitteilt, können die Schulträger vor Ort ab sofort Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes beantragen. Landesweit stehen den Schulen in Niedersachsen für die Verbesserung ihrer IT-Infrastruktur rund 522 Millionen Euro zur Verfügung, ca. 1,6 Millionen Euro davon gehen nach Georgsmarienhütte. Bis zum Ablauf des Jahres 2023 können die Schulträger ab jetzt beim Kultusministerium Anträge bis zur Erreichung ihrer zugewiesenen Fördersumme stellen. „Mit dem Startschuss zum Digitalpakt machen wir die Schulen in unserer Region fit für das digitale Zeitalter“, freut sich Martin Bäumer. „Dank der heute vorgestellten Förderrichtlinie wissen die einzelnen Schulen schon jetzt, wie viel Geld ihnen in den kommenden Jahren für den Ausbau der IT-Bildungsinfrastruktur zur Verfügung steht. Wichtig sei, sich nun zügig um die Mittel zu bemühen: „Je schneller der Förderantrag gestellt wird, desto schneller kann das Geld vor Ort bei unseren Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden.“ So der Landtagsabgeordnete Bäumer.

Die Verteilung der Mittel in Georgsmarienhütte:
Gymnasium Oesede: 542.719 Euro
FöS-LE Comenius: 84.346 Euro
Grundschule Antoniusschule: 63.186 Euro
Grundschule Dröperschule: 48.932 Euro
Grundschule Regenbogenschule: 72.986 Euro
Grundschule Graf-Ludolf-Schule: 71.427 Euro
Grundschule am Harderberg: 67.864 Euro
Grundschule Michaelisschule: 51.827 Euro
Grundschule Freiherr-vom-Stein-Schule: 76.550 Euro
Hauptschule Sophie-Scholl-Schule: 158.736 Euro
Realschule Georgsmarienhütte: 367.655 Euro

Zum Hintergrund
Unter https://digitaleschule.niedersachsen.de/antrag/online-antrag-auf-fordergelder-179228.html können die Schulträger Mittel aus dem Digitalpakt beim Land Niedersachsen beantragen. Die Verteilung der Mittel basiert auf zwei Säulen: Jede Schule ab 60 Schülerinnen und Schülern bekommt einen maximalen Sockelbetrag von 30.000 Euro (kleinere Schulen erhalten 500 Euro pro Schüler). Zusätzlich zu diesem Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein sogenannter Kopfbetrag zu. Dieser Betrag errechnet sich anhand der jeweiligen Schülerzahlen. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen.