CDU Georgsmarienhütte: Die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung muss für alle gerecht sein!

8. September 2016

Die neue Regelung zur Finanzierung der Straßensanierung in Georgsmarienhütte muss berücksichtigen, dass viele Grundstückseigentümer in den letzten Jahren bereits für ihre Straße gezahlt haben. Eine Grundsteuer belastet alle Bürger gleichermaßen. Es kann nicht sein, dass Anwohner die vor kurzem die Sanierung ihrer Straße bezahlt haben unberücksichtigt bleiben.

Eine Grundsteuer kann per se nicht zweckgebunden werden. Es muss ein Weg gefunden werden, die notwendigen finanziellen Mittel für die kommenden Jahre auch ausschließlich für die Sanierung bereitstellen zu können.

Auch nach der Aufhebung der Straßenausbaubeiträge muss die Finanzierung der notwendigen Straßensanierungen sichergestellt sein.

Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte hat am 22. Juni 2016 mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen die bisher geltende Straßenausbaubeitragssatzung – kurz ABS – zum 31. Dezember 2016 aufzuheben. Dem relativ kurzfristig gestellten Antrag der CDU Fraktion schlossen sich nach kurzer Diskussion die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken an.

Damals und auch heute strebt die CDU eine gerechtere Lösung für die Bürger und Neubürger der Stadt an, ohne jedoch eine Änderung als Schnellschuss anzugehen. Nach ihrer Meinung sind die bislang hierzu von anderen politischen Parteien und Ratsvertretern vorgelegten Änderungsvorschläge in der vorliegenden Form unzureichend.

Insbesondere der Vorschlag einer Finanzierung der Straßen über die Grundsteuer, wird von der CDU deutlich abgelehnt. Denn eine Steuer kann grundsätzlich keiner Zweckbestimmung zugewiesen werden. Somit kann nicht sichergestellt werden, dass die Gelder ausschließlich für den Zweck des Erhalts und der Erneuerung von Straßen verwandt werden. Es sei zu befürchten, dass die Gelder im allgemeinen Haushalt der Stadt untergehen. Während die Straßen im Falle von knappen Kassen vernachlässigt werden. Die guten Georgsmarienhütter Straßen gilt es nach Meinung der CDU zu erhalten. Dafür müssen die nötigen Mittel, und das möglichst zweckgebunden, bereitgestellt werden.

Außerdem entstünde eine erhebliche Benachteiligung der Bürger, die bislang Straßenausbaubeiträge geleistet haben gegenüber denjenigen, die künftig ohne Eigenbeitrag Straßenerneuerungen erhalten. Kostspielige Rechtsstreitigkeiten für die Stadt dürften die Folge sein.

Dennoch sieht auch die CDU die Problematiken der bestehenden Regelung. Sie setzt sich insbesondere dafür ein, zukünftig besonders hohe Einmalbelastungen von Anliegern zu reduzieren oder zu vermeiden.

Der Rat der Stadt hat nach dem Antrag der CDU Georgsmarienhütte die Verwaltung beauftragt mögliche Umsetzungsmodelle und deren finanzielle Ausstattung zu prüfen und einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dabei gilt es den finanziellen Aufwand, der in den kommenden Jahren benötigt wird zu ermitteln und ein Konzept zu erstellen, dass eine Übergangslösung für diejenigen schafft, die in den vergangenen Jahren Straßenausbaubeiträge geleistet haben.

Zusammengefasst lässt sich sagen, die Änderung der Straßenausbaubeiträge in eine Grundsteuer ist unzureichend, nicht zweckgebunden und benachteiligt bisherige Aufwandsträger. Damit macht sie die Stadt Georgsmarienhütte auch unattraktiver für Anwohner und potenzielle Neubürger. Das Ziel ist es eine vernünftige und keine überstürzte Lösung zu finden.